Finanz- und Rechnungswesen
Finanz-Ausschuss
Nach dem Statut des BHDS ist nach § 37 ein Finanz-Ausschuss zu bilden, dessen Aufgaben in § 34 beschrieben werden. Der Finanzausschuss besteht aus:
- dem Vorsitzenden,
Als Leiter des Finanz-Ausschusses berät er den Bundesschatzmeister in allen finanziellen Fragestellungen und unterbreitet ihm die im Finanz-Ausschuss erarbeiteten Anregungen und Lösungsvorschläge. - dem Bundesschatzmeister,
Er überwacht das Finanzwesen und Rechnungswesen des BHDS und legt die Jahresrechnung für das vergangene Rechnungsjahr und den Wirtschaftsplan für das neue Rechnungsjahr innerhalb von 6 Monaten dem Präsidium vor. - dem stellvertretenden Bundesschatzmeister,
Er unterstützt den Bundesschatzmeister bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und vertritt diesen im Verhinderungsfall. - dem entsendeten Vertreter des Bundesjungschützenrates (in der Regel der Kassierer des BdSJ)
- dem entsendeten Mitglied eines jeden Diözesanverbandes.
An den Sitzungen nimmt auch der Leiter der Bundesgeschäftsstelle teil. Der Bundesschützenmeister, seine Stellvertreter sowie der Bundesjungschützenmeister und die Diözesanbundesmeister können als Gäste an den Sitzungen teilnehmen.
Gerade im Bereich der Finanzen basiert eine Beratung auf gegenseitigem Vertrauen und dem rechtzeitigen und vollständigen Austausch von Informationen. Sämtliche Vorgänge, Gedanken und Entwicklungen müssen transparent sein, damit eine kritische Analyse der vorliegenden Informationen erfolgen kann. Nur so können die Sitzungen des Finanzausschuss zu einem gemeinsamen Ergebnis ganz im Sinne der Sache führen. In seinen Beratungen trifft der Finanzausschuss keine Entscheidungen. Seine Beschlüsse sind entsprechende Lösungsvorschläge, Empfehlungen und Anregungen an die für die Entscheidung zuständigen Gremien.
Auch Entscheidungen des Präsidiums zu Großveranstaltungen oder zur Vorlage von Beschlüssen auf der Bundesvertreterversammlung (BVV), wie beispielsweise der Beschluss zur Beitragsanpassung, liegt nicht in der Entscheidunshoheit des Finanzausschuss. Ob der Beitrag und zu welchem Zeitpunkt und wie der Beitrag angepasst wird, das hängt dann wiederum von den entsprechenden Gremien ab.
Peter-Olaf Hoffmann
Die Verteilung von Aufgaben auf Ausschüsse, ermöglicht effizientes Arbeiten. Alle Handlungen, Beratungsleistungen und Empfehlungen, die in den Ausschüssen erarbeitet werden, sprechen eine gemeinsame unmissverständliche Sprache und haben ein gemeinsames Ziel: den BHDS auch für die Zukunft auf gesunde Füße zu stellen.