BHDS:Anno-Santo-Kreuz 2025
Papst Franziskus hat im Mai 2024 das Heilige Jahr 2025 offiziell ausgerufen. Es wird regulär alle 25 Jahre gefeiert. Wer im Jubiläumsjahr nach Rom pilgert und dort die sogenannte Heilige Pforte durchschreitet, kann einen Ablass erhalten, also den Nachlass von Sündenstrafen im Jenseits.
Das kommende Heilige Jahr steht unter dem Motto „Spes non confundit (Die Hoffnung lässt nicht zugrunde gehen)“ und wird also von der Hoffnung geprägt sein, die nicht schwindet, der Hoffnung auf Gott. Dieses Heilige Jahr möge uns helfen, das nötige Vertrauen wiederzufinden, in der Kirche wie in der Gesellschaft, in den zwischenmenschlichen Beziehungen, in den internationalen Beziehungen, in der Förderung der Würde eines jeden Menschen und in der Achtung der Schöpfung. Möge unser gläubiges Zeugnis in der Welt ein Sauerteig echter Hoffnung sein, die Verkündigung eines neuen Himmels und einer neuen Erde (vgl. 2 Petr 3,13), in der wir in Gerechtigkeit und Eintracht zwischen den Völkern leben können und die Erfüllung der Verheißung des Herrn erwarten (Auszug aus der Verkündungsbulle).
Das Motto „Pilger der Hoffnung“ hat auch seinen Ausdruck im Anno-Santo-Kreuz 2025 gefunden. Das Kreuz besteht aus Ag 925 (Sterling) Silber mit der Aufschrift Anno Santo Rom 2025 und dem Portrait von Papst Franziskus. Zwischen dem Halsband aus Paracord und dem Kreuz ist ein eingefasster schwarzer Onyx-Siegelstein mit der Gravur Kreuz/Herz/Anker eingefügt, der unsere Werte „Glaube“/“Liebe“/“Hoffnung“ darstellt. Eine etwas vergrößerte Darstellung dient zur besseren Vorstellung und Ansicht des Anno-Santo-Kreuzes 2025.
Der Preis beträgt beim aktuellen Silberpreis und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Verarbeitung des Onyx-Siegelstein 690,00 €. Die Herstellung erfolgt komplett in Deutschland.
In den Verleihungsbestimmungen des BHDS ist geregelt: „Das Anno-Santo-Kreuz kann in jedem Heiligen Jahr einer Bruderschaft oder einem Bezirksverband bei Teilnahme an einer vom Bund durchgeführten oder bestätigten Romfahrt einmal verliehen werden. Das Kreuz wird in der Regel vom jeweils ältesten Teilnehmer einer Romfahrt getragen. Es bleibt Eigentum der Bruderschaft/des Bezirksverbands. Diese/dieser befindet ggf. über die weitere Verwendung des Kreuzes.“
Bei Teilnehmern einer vom BHDS und der EGS veranstalteten Romwallfahrt kann bei Bestellung des Anno-Santo-Kreuzes durch die BHDS-Bruderschaft/den Bezirksverband mit dem Namen des Teilnehmenden eine Nachvollziehbarkeit schnell erfolgen. Sollten Bruderschaften/Bezirke/Kirchengemeinden eigene Romwallfahrten im Heiligen Jahr durchführen, ist eine Bestätigung des Präses/Pfarrers über die Teilnahme erforderlich.
Anträge zur Verleihung können ab sofort bei der Bundesgeschäftsstelle -mit den geforderten Angaben- formlos gestellt werden.