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BHDS:Neue Verleihungsbestimmungen ab 1.1.2025

Datum:
15. Dez. 2024
Von:
BHDS (Foto: Tobias Herbst)

Das Präsidium hat sich in mehreren Sitzungen mit den „Bestimmungen zu den Auszeichnungen des Bundes“, auch Verleihungsbestimmungen genannt, intensiv befasst und in der Sitzung am 02. November die Veränderungen zum 01. Januar 2025 einstimmig beschlossen.


Wir haben hier leider auch Selbstverständlichkeiten mit aufnehmen müssen: 

  • Das bloße Erlangen einer Majestätswürde. Die Übernahme einer Funktion ist allein nicht ausreichend für eine Auszeichnung. 
  • Das Lebensalter des Auszuzeichnenden beträgt, mit Ausnahme der Jugendverdienstorden, mindestens 18 Jahre. 
  • Die Überreichung der Auszeichnungen soll in würdigem Rahmen erfolgen. Urkunden sind grundsätzlich gerahmt zu überreichen. 
  • Das Präsidium hat festgelegt, dass die allgemeinen Auszeichnungen des Bundes grundsätzlich in der aufgeführten Reihenfolge zu beantragen sind.
  • Der frühestens nach einem Zeitraum von fünf Jahren zulässige Antrag auf eine höhere Auszeichnung der gleichen Art ist, im Vergleich zur vorangegangen, mit den zusätzlichen Verdiensten zu begründen. Eine Beantragung im Fünf-Jahres-Rhythmus ist in der Regel nicht möglich. Höhere Auszeichnungen verlangen einen größeren zeitlichen Abstand zur Vorherigen. So sollten zwischen dem St. Sebastianus Ehrenkreuz und dem Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz 10 Jahre liegen. 
  • Zur Beantragung des Silbernen Verdienstkreuzes ist nun die Unterschrift des Bezirksbundesmeisters wieder erforderlich (ohne Unterschrift des Bezirkspräses). Eine Verleihung kann aber weiterhin durch den Brudermeister erfolgen.
Caritatives Ehrenschild

Neben den Auszeichnungen für Geistliche und Mitglieder mit kirchlichen Funktionen, den St. Sebastianus Ehrenschild, haben wir nun auch eine neue Auszeichnung für caritativ engagierte Mitglieder. Das Caritative-Ehrenschild kann an ein Mitglied für besonders langjährige und beständige caritative Verdienste verliehen werden. Die Bestimmungen werden in unserem Vereinsorgan „Der Schützenbruder“ in der Dezember-Ausgabe veröffentlicht (S. 13-16) und sind danach auch auf unserer Webseite zum Ausdruck hinterlegt. 

 

Noch ein weiterer Hinweis:
Die Ehrenzeichen/Gedenkmedaillen, Fürst Salm-Reifferscheid, Dr. Peter Louis und Christoph Bernhard Graf von Galen, werden für die Verleihung nun in einem Holzrahmen erstellt. Die Gedenkmedaille hat damit eine sehr gute Präsentation und kann nun auch wirksam aufgestellt bzw. aufgehangen werden.