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Der BHDS
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Diözesanverband Köln

Leitfäden & Regelwerke

Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie:  Wir stellen die aktuellen und geltenden Regeln zur Verfügung
Sollten Sie Dateien vermissen oder Inhalte vor 2022 benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundesgeschäftsstelle

Bei allen Schießwettbewerben des BHDS haben die Betreuer die gesetzlich vorgeschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten im Original mitzuführen und bei der Anmeldung unaufgefordert vorzulegen. Bei Verstößen kann für den Startberechtigten ein Startverbot ausgesprochen werden. 

Anerkannte Musikkapellen, Tambour- und Fanfarenkorps können mit dem Titel einer Bundesschützenkapelle bzw. Bundestambourkorps oder Bundesfanfarenkorps ausgezeichnet werden. Den Titel vergibt das Präsidium des BHDS.

Mit dem Ehrentitel „Bundesschützenkapelle, Bundestambourkorps, Bundesfanfarenkorps“ übernimmt die Kapelle die Verpflichtung, in jedem Jahr zumindest bei einer Bundesveranstaltung unentgeltlich aufzuspielen.  

Bei allen Schießwettbewerben des BHDS haben die Betreuer die gesetzlich vorgeschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten im Original mitzuführen und bei der Anmeldung unaufgefordert vorzulegen. Bei Verstößen kann für den Startberechtigten ein Startverbot ausgesprochen werden.