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Der BHDS
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anerkannter Schießsportverband
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anerkannter Schießsportverein
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Böllern nicht Ballern

Schießsport

Mental und körperlich herausfordernd

Schießsport verbindet Menschen! Aufeinander zugehen, voneinander lernen und miteinander Freude am Sport und dem Vereinsleben haben. Schießsport ist eine mental und körperlich herausfordernde Aktivität, die einer hohen Konzentration bedarf. Diese hat mit sinnlosem Rummballern nix zu tun. Sportliches Schießen ist an Regeln (Sportordnung) und Vorschriften (WaffG, AWaffV, WaffVwV) gebunden. Strenge Sicherheitsauflagen, Kenntnisprüfungen und Schutzvorschriften des Gesetzgebers, die ständig aktualisiert und kontrolliert werden, unterstützen diese Vorgaben.

Im BHDS wird der Schießsport durch den Bundessportausschuss (BSA) organisiert. Dieser setzt sich aus den Bundesschießmeister, drei Stellvertretern, den Diözesanschießmeistern als Vertreter der Diözesanverbänden, dem Vertreter des Bundeslehrstabes, dem Bundesjustitiar, dem Bundesschützenmeister und einem Protokollanten zusammen. Er erarbeitet die Sportordnung bzw. erarbeitet Ergänzungen zu dieser aus, leitet über die Diözesanschießmeister die Informationen in die Diözesen und damit dann in die Bezirksebenen des BHDS.  Er stellt die leitenden Funktionäre zur Bundesmeisterschaft und dem traditionellen Bundeskönigsschießen. Der BSA stellt das höchste Schiedsgericht bei Streitigkeiten um den Schießsport.

Damit innerhalb der Bruderschaften ein sicherer Sport gewährleistet wird, ist es unabdingbar, dass der BHDS dafür Sorge trägt, dass die Funktionsträger, wie Brudermeister, Schießmeister und Wettkampfleiter, wie auch Trainer fach- und sachkundig ausgebildet  sind.

Hans D. Coppeneur

Hans-Dirk Coppeneur

Bundesschießmeister


Detlev Rieck

Stellv. Bundesschiessmeister

Damit innerhalb der Bruderschaften ein sicherer Sport gewährleistet wird, ist es unabdingbar, dass der BHDS dafür Sorge trägt die Funktionsträger, wie Brudermeister, Schießmeister und Wettkampfleiter, wie auch Trainer Fach- und Sachkundig ausbildet. 
Der Bundeslehrstab (BLStab) ist als untergeordnete Arbeitsgruppe des Bundessportausschusses für die Erarbeitung bundeseinheitlicher Arbeitshilfen für die gesamte Ausbildung und die Qualitätssicherung des gesamten Lehr- und Ausbildungswesens im BHDS, sowie die Ausarbeitung und Aktualisierung der notwendigen elektronischen Medien zuständig, zu der auch die Bearbeitung und Umsetzung der gesetzlichen und sonstigen Vorschriften in die Ausbildungsordnung gehören. Der BLStab setzt sich aus dem Bundesschießmeister, dem Vorsitzenden des BLStab, sowie die durch den Bundesvorstand ernannten Dozenten der Diözesanverbände, einem Protokollanten und einem Vertreter des Bundesvorstandes zusammen.

Richtlinien für den Bundeslehrstab (BLStab)

Grundsätzlich ist es jeder Person, unabhängig des Geschlechts und der körperlichen Verfassung möglich den Schießsport auszuüben.  

Für den Umgang mit Schusswaffen und somit am sportlichen Schießen teilnehmen zu können gelten für Kinder und Jugendliche jedoch besondere Voraussetzungen. Diese sind geregelt auf Basis des z. Z. geltenden Waffengesetzes (WaffG) bzw. der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).

  • Kindern unter 12 Jahren ist das Schießen nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Waffenbehörde zu erlauben.
  • Kinder von 12 und 13 Jahren dürfen mit der Druckluftpistole und dem Druckluftgewehr unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen am Schießen teilnehmen. 
  • Jugendliche von 14 und 15 Jahren dürfen mit Druckluftpistole und Druckluftgewehr am Schießen teilnehmen. Außerdem dürfen sie mit Schusswaffen bis Kal. 5,6 mm (.22 lr.) mit Randfeuerzündung und einer Geschossenergie bis 200 Joule und Einzellader-Langwaffen im Kaliber 12 oder kleiner schießen, unter Obhut einer verantwortlichen und zur Kinder und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtspersonen oder unter Obhut eines zur Aufsicht befugten Sorgeberechtigten. 
  • Bei Jugendlichen ab 16 Jahren trifft die Regelung wie bei Jugendlichen von 14-15 Jahren zu, es ist jedoch keine besondere Obhut mehr erforderlich. 
  • Ab dem 18. Lebensjahr dürfen auch andere Disziplinen mit anderen Waffenarten (Großkaliber) geschossen werden. Die Einverständniserklärung entfällt.

Grundvoraussetzung ist, dass die Sorgeberechtigten anwesend sind oder schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben.
Hierzu liegt ein entsprechender Vordruck für Sie [HDC1]  bereit [Vordrucke]. Der Vordruck ist bei allen Schießveranstaltungen mitzuführen und gilt für alle Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren bis zum Erreichen der Volljährigkeit.

Das Schießen im BHDS wird geregelt über die vom Bundesverwaltungsamt geprüfte und genehmigte Sportordnung des BHDS. Dies wurde durch den BSA erarbeitet und gilt für alle offiziellen Schießveranstaltungen im BHDS und damit natürlich für alle dem BHDS angeschlossenen Bruderschaften und Gilden. 

Schießsportprogramme (ab Sportjahr 2025)

Der Bundessportausschuss hat die Testversionen des neuen Meisterschaftsprogramms der Softwarefirma ITS22 nunmehr getestet und die festgestellten Fehler und Mängel mit den Programmierern bereinigt.

Die nun lauffähige 1. Version BHDS ChampionShot für Vereine und Bezirke wird, sobald die Lizenzen von ITS22 erstellt sind, über die Diözesanschießmeister zur Verfügung gestellt.

Schulungen für die Bruderschaften und Bezirksverbänden zu diesem Programm werden dann von den Diözesanschießmeistern koordiniert und durchgeführt.

Somit sollte dem Start in die Meisterschaftssaison 2025 nichts mehr im Wege stehen.

Weitere Informationen werden folgen.

H.-D. Coppeneur
Bundesschießmeister

 

Schießsportprogramme (bis Sportjahr 2024 einschließlich)

Die msi-Programme für die Vereinsmeisterschaft, für die Bezirke in den DV Aachen, Essen, Köln, Paderborn und Trier, für die Bezirke im Diözesanverband Münster, die MS-Acces-Runtime sowie die Anleitung Import / Export Meyton-Anlage stehen u.a. zum Download zur Verfügung.

Die Version 9.0.4 der Schießsportprogramme kann daher für die Meisterschaft ab 2023 nicht mehr genutzt werden. 

Bitte deinstallieren vor Installation der überarbeiteten Version zur Vermeidung von Kompatibilitätskonflikten. An den Voraussetzung zur Nutzung er Programme hat sich nicht geändert. Hier noch einmal für neu hinzu gekommene Anwender.
Rechner mit einem Arbeitsspeicher von 2 GB oder höher Betriebssystem Windows 10 oder höher (bedingt auch ältere Versionen) egal ob 32Bit oder 64Bit. MS-Access Vollversion 2010 oder höher, ersatzweise MS-Access-Runtime 2010.
Beide Access-Versionen funktionieren nur mit der 32Bit-Version. Die Access-Runtime-Version kann von der Bundesseite herunter geladen werden.
Es ist ein Zugang zum INTERNET erforderlich, damit Mitgliedsdaten von Schützen-Bruderschaft, -Verein, - Gilde oder -Gesellschaft aus der eVewa-Mitgliederverwaltung des BHDS abgerufen und in das Vereinsprogramm eingelesen werden können.

Näheres dazu vom Administrator des Vereins, der Bruderschaft oder der Gesellschaft. Die Programme sind getestet. Trotzdem schließt das nicht aus, dass versteckte Fehler auftauchen.

Bitte bei Dieter von der Heiden melden bei Fragen und Unterstützung. Per Mail unter BSMvdH@t-online.de oder per Telefon, 02226 17206, täglich von 14.00 bis 19.00 Uhr.

Schießstandrichtlinie
Bekanntmachung der Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) vom 23. Juli 2012

1. Änderung der Schießstandrichtlinien vom 13.03.2013
Vogelschießen

www.schiessstandrichtlinien.de

Checkliste Verbandliche Überprüfung Schießstätten
Durch die Anerkennung als Schießsportverband ergibt sich die
Verpflichtung, dass der Schießsportverband im Rahmen eines festgelegten
Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine
regelmäßig überprüft.

Der Schießsport bietet eine große Bandbreite von verschiedenen Disziplinen. So kann jeder Interessierte auswählen, was für ihn besonders geeignet ist. Wesentlich ist dabei die mentale Herausforderung. Grundsätzlich bedarf es zum Schießen einer guten Körperkonstitution ebenso wie eine geistige Fitness. Aufgrund der breit gefächerten Anschlagarten ist es aber möglich, bis in ein hohes Alter hinein den Sport auszuüben.

Zur Auswahl stehen nachfolgende Beispiele zu Sportgeräten, mit welchen der Sport umgesetzt werden kann:

Gewehrdisziplinen

Druckkluftgewehr

Zugelassen sind alle Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen, Höchstgewicht max. 5,5 kg mit handelsüblichen Blei-Diabolo-Geschossen, Kaliber 4,5 mm (.177)
Entfernung: 10 m
Anschläge: freistehend, stehend angestrichen, freistehend aufgelegt, Dreistellungswettbewerb (kniend, liegend, stehend)

Zimmerstutzen

Zugelassen sind alle Zimmerstutzen für Randzünderpatronen mit Rundkugel im Kaliber 4mm RF
Entfernung: 15 m
Anschläge: freistehend, stehend aufgelegt

Kleinkalibergewehr (Einzellader), handelsübliche Randfeuerpatronen Kaliber 5,6 mm (.22 lr.), Höchstgewicht max. 8,0 kg.
Entfernung: 50 m
Anschläge: stehend angestrichen, stehend aufgelegt, 60 Schuss liegend (Olympisch Match), Dreistellungswettbewerb (kniend, liegend, stehend)

Kaliber: 6,5x55 bis 8 x 57 mm 
Entfernung: 50 m
Anschläge: liegend und freistehend  
 

Scheibengewehr

Wie Ordonanz jedoch Kaliber 8,15 x 46 mm.
Das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung, darf 8 kg nicht überschreiten. Die Systemlänge ist frei.
Entfernung: 50 m
Anschläge: freistehend  

Großkaliber wie Kleinkaliber (KK) jedoch  Zentralfeuerpatrone in der Regel cal .308 und größer N
Näheres regelt die Sportordnung

Kurzwaffendisziplinen

Druckluftpistole

Zugelassen sind alle Druckluft- und Federdruck- und CO2- Waffen im Kaliber 4,5 mm (handelsübliche Blei-Diabolo-Geschossen Kal. .177). Mehrlader müssen als Einzellader verwendet werden. Das Gewicht der Waffe darf 1,500 kg nicht überschreiten. Der Abzugswiderstand, der nicht mit der bloßen Hand regulierbar sein darf, muss mindestens 500 g betragen.
Entfernung: 10 m
Anschläge: freistehend  
 

 

FreiePistole

Freie Pistole  Zugelassen sind Pistolen und Revolver im Kaliber 5,6 mm (Cal. .22 l.r.) als Einzellader. Mehrlader müssen als Einzellader verwendet werden. Die Waffe muss eine Mindestlauflänge von 7,62 cm (drei Zoll) aufweisen.
Entfernung: 50 m
Anschläge: offene Klasse stehend        

Sportpistole–Kleinkaliber

Zugelassen sind serienmäßig hergestellte Revolver und Pistolen im Kaliber 5,6 mm (Cal. 22 l.r.). Das Gewicht der Waffe darf 1,400 kg nicht über-schreiten. Der Abzugswiderstand, der nicht mit der bloßen Hand regulierbar sein darf, muss mindestens 1000 g betragen.
Entfernung: 25 m
Anschläge: offene Klasse stehend        

Bild7

Zugelassen sind serienmäßig hergestellte Revolver und Selbstladepistolen im Kaliber 7,62 bis 9,65 mm (.30 – .38). Griff, Visierung, Lauflänge, Höchstgewicht und Abzugswiderstand wie Sportpistole Kleinkaliber.
Entfernung: 25 m
Anschläge: offene Klasse freistehend    

Standardpistole

Zugelassen sind handelsübliche Revolver und Selbstladepistolen im Kaliber von über .32 bis .44 Magnum (bei Revolver) bzw. .45 ACP (bei Pistolen). Der Abzugswiderstand, der mit der bloßen Hand nicht regulierbar sein darf, muss mindestens 1000 g betragen. Eine Mündungsbremse ist nicht erlaubt.
Entfernung: 25 m
Anschläge: offene Klasse freistehend

Die Disziplin darf mit beiden Händen und im Voranschlag geschossen werden.      

    

 
 

Schießveranstaltungen

Bruderschaftsvergleichskämpfe werden auf lokaler Ebene, d.h. auf Bezirks-, Bereichs- bzw. Diözesanebene durchgeführt und bedürfen einer eigenständigen Ausschreibung.

Bundesmeisterschaft und Bundeskönigschießen gehören zu den Schießwettbewerben die vom BHDS organisiert und ausgerichtet werden.

Weitere Wettkämpfe, wie Bruderschaftsvergleichskämpfe, werden auf lokaler Ebenen durchgeführt. Die Schießwettbewerbe zur Ermittlung der Bundesmajestäten für Bundesprinzen-/prinzessinnen, Bundesschülerprinz-/prinzessinnen sowie der Bundesbambini-Wettbewerb werden im Rahmen des Bundesjungschützentage durch den Bund der St. Sebastianus Schützenjugend organisiert und ausgerichtet. Auch der BJT-Cup und die Schießen um den Willi-Sprenger-Wanderpokal und Egon-Gassmann-Wanderpokal werden über den BdSJ organisiert. 
Die technische Durchführung obliegt dem Bundesschießmeister.

Die zu den Schießveranstaltungen geltenden Ausschreibungen werden zu Beginn eines jeden Sportjahres über den Schützenbruder sowie über die BHDS Website  bzw. auf der BdSJ Website veröffentlicht. Die in den Ausschreibungen zu den einzelnen Schießveranstaltungen veröffentlichten Termine zum Meldeschluss sind bindend. 

Ergebnisübersicht Schießsport

Ergebnisse vor 2019 können über den Bundesschießmeister oder in der Bundesgeschäftsstelle angefragt werden.